• Brandenburger Straße 49
  • 0921 151 209-0
  • info@winklerundbrendel.de
    Logo Winkler & Brendel ImmobilienLogo Winkler & Brendel ImmobilienLogo Winkler & Brendel ImmobilienLogo Winkler & Brendel Immobilien
    • Objekte kaufen
      • Neubau
      • Gebrauchtimmobilien
      • Grundstücke
    • Objekte mieten
    • Eichelberg
      • Simply Doppelhaushälften
      • Doppelhaushälften
      • Winkelbungalows
      • Mehrfamilienhaus
    • Leistungen
      • Für Verkäufer
      • Für Käufer
      • Für Vermieter
      • Für Mieter
      • Ihre Vorteile
    • Über uns
      • Immobilienmakler in Bayreuth
      • Unser Team
      • Partner
      • Aktuelle Projekte
      • Referenzen
    • Immobilien-Blog
    • Kontakt
    ✕
    Neues Gesetz zur Maklerprovision | Winkler & Brendel Immobilien

    Gesetz zur Maklerprovision beim Immobilienkauf und -verkauf

    Wer eine Immobilie kauft oder verkauft, muss das neue Gesetz zur Maklerprovision beim Immobilienkauf und -verkauf auf eine geänderte Kostenverteilung beachten. Der Bundesrat hat im Mai der Reform der Maklercourtage zugestimmt.

    Das neue Gesetz zur Maklerprovision beim Immobilienkauf und -verkauf regelt die Aufteilung der Maklerkosten bei Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien neu. Ziel ist es, mehr Transparenz, Rechtssicherheit sowie eine faire Kostenverteilung zwischen Käufer und Verkäufer zu schaffen.

     

    Aufteilung der Maklerprovision beim Immobilienkauf

    Beim Immobilienkauf übernimmt der Käufer künftig grundsätzlich die Hälfte der Maklerprovision. Auch beim Immobilienverkauf wird der Verkäufer verbindlich an den Maklerkosten beteiligt. Damit wird die Gesamtcourtage beim Immobilienkauf und -verkauf gleichmäßig zwischen beiden Parteien aufgeteilt.

    Diese Neuregelung zur Maklerprovision beim Immobilienkauf und -verkauf soll insbesondere private Käufer finanziell entlasten und den Erwerb von Wohnungen oder Einfamilienhäusern besser planbar machen.

    Die gesetzlichen Vorgaben gelten bundesweit für den Kauf und Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Privatpersonen. Ausgenommen sind Grundstücke, Mehrfamilienhäuser sowie Immobilienkäufe oder -verkäufe durch Unternehmen.

    Ziel des neuen Gesetzes zur Maklerprovision beim Immobilienkauf und -verkauf ist es, den Immobilienmarkt transparenter zu gestalten und allen Beteiligten eine professionelle Begleitung durch qualifizierte Maklerleistungen während des Kauf- oder Verkaufsprozesses zu ermöglichen.

    Die Reform der Maklerprovision und was sich ändert

    Zukünftig werden sich Käufer und Verkäufer die zu entrichtende Maklerprovision teilen. Das Bestellerprinzip ist beim Immobilienkauf oder -verkauf demnach deutschlandweit ungültig. Stattdessen werden die Kosten, die bis zu 7 Prozent des Kaufpreises ausmachen, halbe-halbe aufgeteilt. Damit soll vermieden werden, dass Maklerkosten gänzlich oder zum Großteil dem Käufer auferlegt werden, wie auch die Stiftung Warentest berichtet. Die einheitliche Regelung führt zu einer fairen Kostenaufteilung, da letztlich beide – Käufer und Verkäufer – von den umfangreichen Service des Maklers profitieren. Das neue Gesetz zur Maklerprovision ist seit Dezember 2020 in Kraft. Eine gute Nachricht für unsere Kunden in Bayern: Da die gleichmäßige Aufteilung der Maklerprovision in Bayern bereits gängig war, ändert sich für Sie nichts. Des Weiteren müssen Maklerverträge nun mit Käufer und Verkäufer in Textform geschlossen werden. Mündliche Absprachen sind ungültig.

    Vorteile des Gesetzes für Käufer

    Wohnungs- und Hauskäufer müssen die Kosten nicht mehr allein tragen. So sollen vor allem Familien entlastet werden. „Durch die neuen Regeln erleichtern wir jungen Menschen und Familien die Bildung von Wohneigentum“, erläutert Christine Lambrecht. Wenn bei einer Immobilientransaktion ein Immobilienmakler hinzugezogen wird, sollen beide Parteien gleichermaßen für dessen Leistungen aufkommen, da er beide gleichermaßen betreut.

    Warum Verkäufer zu Recht Immobilienmakler beauftragen

    Der Schritt, einen Makler zu engagieren, fällt nicht immer leicht. Angesichts der Provision überlegt der ein oder andere, das Immobiliengeschäft selbst abzuwickeln. Doch wer sich nicht gut genug auskennt, muss mangels Fachexpertise oft Abstriche machen – im schlimmsten Fall beim Immobilienpreis. Der Kauf und Verkauf von Immobilien ist mit einem hohen Organisations- und Zeitaufwand verbunden. Es lohnt sich, die zahlreichen Aufgaben einem erfahrenen, qualifizierten Makler anzuvertrauen. Der Experte an Ihrer Seite kümmert sich nicht nur um zeitraubende Aufgaben rund um den Kauf oder Verkauf.
    Er stellt auch sicher, dass eine solide Basis für das Immobiliengeschäft geschaffen wird:

    • Beratung bei Preisvorstellungen sowie Objektprüfung,
    • fundierte Wertermittlung,
    • Erstellung aussagekräftiger Verkaufsunterlagen,
    • umfassende Vorbereitung und Durchführung der Notarabwicklung,
    • Objektbetreuung bis zu Übergabe und
    • allen weiteren Formalitäten.

    Denn wenn das Fundament sitzt, macht es sich später bezahlt. Ohne eine professionelle Abwicklung durch einen Makler kann sich ein Immobilienkauf zu einem komplizierten und langwierigen Prozess entwickeln. Dasselbe gilt für den Verkauf. Private Eigentümer unterschätzen den Arbeitsaufwand und der Mangel an Übersicht führt oft ungewollt zu Fehlern. Besser ist es, einen Experten aus der Immobilienbranche zu beauftragen, der zu jeder Zeit im Bilde über die Sachlage ist.

    Entdecken Sie die umfangreichen Leistungen von Winkler und Brendel Immobilien. Denn wenn es um Immobilien in Bayreuth und der Region geht, sind wir Ihre verlässlichen Ansprechpartner.

    Zu den Leistungen

    Ähnliche Beiträge

    Winkler und Brendel Immobilien

    Winkler und Brendel Immobilien

    5. August 2025

    Neue Bilder vom Winkler&Brendel-Team


    Mehr erfahren
    DUO VITA das Baugebiet

    DUO VITA das Baugebiet

    5. August 2025

    Duo Vita – Die Bauarbeiten haben begonnen


    Mehr erfahren
    DUO Vita - Leben im Einklang mit der Natur

    DUO Vita - Leben im Einklang mit der Natur

    16. Januar 2025

    Duo Vita – Naturnah leben mit den Rehen


    Mehr erfahren

    Impressum
    Datenschutz
    Kontakt
    Downloads

    Winkler und Brendel Immobilien GbR
    Brandenburger Straße 49
    95448 Bayreuth, Bayern
    Telefonnummer: +49 921 151209-0
    info@winklerundbrendel.de
    www.winklerundbrendel.de

      • info@winklerundbrendel.de
      • +49 921 151209-0