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    Neues Gesetz zur Maklerprovision | Winkler & Brendel Immobilien

    Neues Gesetz zur Maklerprovision beim Immobilienkauf und -verkauf

    Wer eine Immobilie kauft, übernimmt in Zukunft die Hälfte der Maklerprovision. Der Bundesrat hat im Mai der Reform der Maklercourtage zugestimmt. Die neuen bundesweit einheitlichen und verbindlichen Regelungen sorgen für mehr Transparenz und Rechtssicherheit beim Immobilienkauf. Diese gelten für Wohnungen und Einfamilienhäuser, sofern der Käufer eine Privatperson ist, jedoch nicht für Grundstücke oder Mehrfamilienhäuser und falls der Kauf durch ein Unternehmen getätigt wird. Wir fassen für Sie zusammen, was Sie zur Reform sonst noch wissen müssen und wieso sich die Zusammenarbeit mit einem Makler für alle Beteiligten lohnt.

    Die Reform der Maklerprovision und was sich ändert

    Zukünftig werden sich Käufer und Verkäufer die zu entrichtende Maklerprovision teilen. Das Bestellerprinzip ist beim Immobilienkauf oder -verkauf demnach deutschlandweit ungültig. Stattdessen werden die Kosten, die bis zu 7 Prozent des Kaufpreises ausmachen, halbe-halbe aufgeteilt. Damit soll vermieden werden, dass Maklerkosten gänzlich oder zum Großteil dem Käufer auferlegt werden, wie auch die Stiftung Warentest berichtet. Die einheitliche Regelung führt zu einer fairen Kostenaufteilung, da letztlich beide – Käufer und Verkäufer – von den umfangreichen Service des Maklers profitieren. Das neue Gesetz zur Maklerprovision ist seit Dezember 2020 in Kraft. Eine gute Nachricht für unsere Kunden in Bayern: Da die gleichmäßige Aufteilung der Maklerprovision in Bayern bereits gängig war, ändert sich für Sie nichts. Des Weiteren müssen Maklerverträge nun mit Käufer und Verkäufer in Textform geschlossen werden. Mündliche Absprachen sind ungültig.

    Vorteile des Gesetzes für Käufer

    Wohnungs- und Hauskäufer müssen die Kosten nicht mehr allein tragen. So sollen vor allem Familien entlastet werden. „Durch die neuen Regeln erleichtern wir jungen Menschen und Familien die Bildung von Wohneigentum“, erläutert Christine Lambrecht. Wenn bei einer Immobilientransaktion ein Immobilienmakler hinzugezogen wird, sollen beide Parteien gleichermaßen für dessen Leistungen aufkommen, da er beide gleichermaßen betreut.

    Warum Verkäufer zu Recht Immobilienmakler beauftragen

    Der Schritt, einen Makler zu engagieren, fällt nicht immer leicht. Angesichts der Provision überlegt der ein oder andere, das Immobiliengeschäft selbst abzuwickeln. Doch wer sich nicht gut genug auskennt, muss mangels Fachexpertise oft Abstriche machen – im schlimmsten Fall beim Immobilienpreis. Der Kauf und Verkauf von Immobilien ist mit einem hohen Organisations- und Zeitaufwand verbunden. Es lohnt sich, die zahlreichen Aufgaben einem erfahrenen, qualifizierten Makler anzuvertrauen. Der Experte an Ihrer Seite kümmert sich nicht nur um zeitraubende Aufgaben rund um den Kauf oder Verkauf.
    Er stellt auch sicher, dass eine solide Basis für das Immobiliengeschäft geschaffen wird:

    • Beratung bei Preisvorstellungen sowie Objektprüfung,
    • fundierte Wertermittlung,
    • Erstellung aussagekräftiger Verkaufsunterlagen,
    • umfassende Vorbereitung und Durchführung der Notarabwicklung,
    • Objektbetreuung bis zu Übergabe und
    • allen weiteren Formalitäten.

    Denn wenn das Fundament sitzt, macht es sich später bezahlt. Ohne eine professionelle Abwicklung durch einen Makler kann sich ein Immobilienkauf zu einem komplizierten und langwierigen Prozess entwickeln. Dasselbe gilt für den Verkauf. Private Eigentümer unterschätzen den Arbeitsaufwand und der Mangel an Übersicht führt oft ungewollt zu Fehlern. Besser ist es, einen Experten aus der Immobilienbranche zu beauftragen, der zu jeder Zeit im Bilde über die Sachlage ist.

    Entdecken Sie die umfangreichen Leistungen von Winkler und Brendel Immobilien. Denn wenn es um Immobilien in Bayreuth und der Region geht, sind wir Ihre verlässlichen Ansprechpartner.

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