Gesetz zur Maklerprovision beim Immobilienkauf und -verkauf
Wer eine Immobilie kauft oder verkauft, muss das neue Gesetz zur Maklerprovision beim Immobilienkauf und -verkauf auf eine geänderte Kostenverteilung beachten. Der Bundesrat hat im Mai der Reform der Maklercourtage zugestimmt.
Das neue Gesetz zur Maklerprovision beim Immobilienkauf und -verkauf regelt die Aufteilung der Maklerkosten bei Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien neu. Ziel ist es, mehr Transparenz, Rechtssicherheit sowie eine faire Kostenverteilung zwischen Käufer und Verkäufer zu schaffen.
Aufteilung der Maklerprovision beim Immobilienkauf
Beim Immobilienkauf übernimmt der Käufer künftig grundsätzlich die Hälfte der Maklerprovision. Auch beim Immobilienverkauf wird der Verkäufer verbindlich an den Maklerkosten beteiligt. Damit wird die Gesamtcourtage beim Immobilienkauf und -verkauf gleichmäßig zwischen beiden Parteien aufgeteilt.
Diese Neuregelung zur Maklerprovision beim Immobilienkauf und -verkauf soll insbesondere private Käufer finanziell entlasten und den Erwerb von Wohnungen oder Einfamilienhäusern besser planbar machen.
Die gesetzlichen Vorgaben gelten bundesweit für den Kauf und Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Privatpersonen. Ausgenommen sind Grundstücke, Mehrfamilienhäuser sowie Immobilienkäufe oder -verkäufe durch Unternehmen.
Ziel des neuen Gesetzes zur Maklerprovision beim Immobilienkauf und -verkauf ist es, den Immobilienmarkt transparenter zu gestalten und allen Beteiligten eine professionelle Begleitung durch qualifizierte Maklerleistungen während des Kauf- oder Verkaufsprozesses zu ermöglichen.



